Liebe Eltern, Sie sind auf unserer Website - weil Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen - Ihr Kinderarzt Ihnen Frühförderung empfohlen hat - Sie in der Kita auf Frühförderung für Ihr Kind angesprochen wurden - Sie eine Beratung zum Thema Kindesentwicklung schnell und unkompliziert wünschen?
Die Leistungen der Frühförderung richten sich an das Kind und seine Familie. Die Einbeziehung der Eltern und des sozialen Umfeldes sind wichtiger Bestandteil unserer Angebote.
Ein Anrecht auf die Leistungen der Frühförderung besteht für Ihr Kind von der Geburt bis zur Einschulung.
Frühförderung wird mobil in der Kindertagesstätte, in der Häuslichkeit oder ambulant und in den Räumen unserer Frühförderstelle erbracht.
Die Entscheidung darüber richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten Ihres Kindes und der Familie.
Die Finanzierung der Leistungen Frühförderung wird vom örtlichen Sozialhilfeträger getragen.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im SGB IX, im Bundesteilhabegesetz und in der Frühförderverordnung definiert.
Gerne laden wir Sie zu einem Gespräch ein, um mit Ihnen persönlich über Ihr Anliegen zu sprechen.
Außerdem informieren wir Sie fachkompetent über unser Leistungsspektrum.
Frühförder –und Beratungsstelle
ASB Kreisverband Schwerin-Parchim e.V.
Edgar Bennert Str. 11
19057 Schwerin
Telefon: (0385) 200 355-330
Fax: (0385) 200 355-430
E-Mail:
Ansprechpartner
Angela Milkert / Livia Rüdiger